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Gemäß [EN 50129] liegt es in der Verantwortung der Eisenbahnverwaltung, Themen im Rahmen der Risikoanalyse zu bearbeiten. Neben der Definition eines zulässigen Grenzrisikos ist somit die Festlegung der Sicherheitsanforderungen primäre Aufgabe des Bahnunternehmens.Es wird zwischen Sicherheitsintegritäts- und funktionalen Sicherheitsanforderungen unterschieden. Sicherheitsintegritätsanforderungen definieren den geforderten Grad an Sicherheitsintegrität für jede sicherheitsrelevante Funktion. Funktionale Sicherheitsanforderungen sind die tatsächlich zu erfüllenden sicherheitsrelevanten Funktionen des Systems, Teilsystems oder der Einrichtungen.


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