Der allgemeine safety management prozess im Schienenverkehrswesen ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass die beteiligten Parteien, das Bahnunternehmen (auch: Eisenbahnverwaltung) und involvierte Herstellerunternehmen immer nur innerhalb ihres Verantwortungsbereichs bzw. ihres Lieferumfangs sicherheitsrelevante Aussagen treffen können. Im Bahnwesen ist es die Regel, dass beispielsweise identische Schienenfahrzeuge eines Systemhauses auf sehr unterschiedlichen Infrastrukturen hinsichtlich Streckennetz, Signaleinrichtungen, Personal etc. betrieben werden. Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass alleine das Bahnunternehmen ein safety management für das Gesamtsystem definieren kann. Eine normative Vorgabe für die Form und Bestandteile des safety management prozesses enthält die Normenreihe [EN 50126] nicht. Dem Nutzer werden jedoch Beispiele geliefert, die aus Erfahrung im Allgemeinen in der Branche des Bahnwesens akzeptiert und verwendet werden.
Informieren Sie sich hier detailliert über unsere
Leistungen und
Referenzen.